In der Grundversorgung oder Ersatzversorgung gelandet: Warum Strom plötzlich so teuer ist – und wie du schnell wieder herauskommst
6 Min. Lesezeit · Stand: 15. Oktober 2026
Wenn deine Abschläge nach einem Umzug, der Pleite deines Anbieters oder dem Ende deines Vertrags plötzlich steigen, liegt das oft am Tarif und nicht an deinem Verbrauch. Du bist dann in der Grundversorgung oder der Ersatzversorgung gelandet. Die gute Nachricht: Aus der Grundversorgung kommst du mit einer Frist von nur zwei Wochen heraus (§ 20 StromGVV), die Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten (§ 38 Abs. 4 EnWG) oder schon vorher, sobald du einen neuen Vertrag hast. Hier erfährst du, wie du den Status auf der Rechnung erkennst, wie du mit deinem Stromzähler prüfst, ob wirklich der Preis schuld ist, und wie du zügig wechselst.
Grundversorgung und Ersatzversorgung: Was ist der Unterschied?
Beide Versorgungsarten übernimmt der Grundversorger. Das ist der Anbieter, der in deinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Damit du nie ohne Strom dastehst, springt er ein, wenn kein anderer Vertrag besteht. Die rechtliche Grundlage und die Regeln für den Ausstieg sind aber verschieden.
| Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
|---|---|---|
| Typischer Auslöser | Einzug ohne eigenen Vertrag, Vertrag gekündigt oder ausgelaufen ohne Anschlussvertrag | Anbieter ist pleite oder liefert nicht mehr, Anbieterwechsel ist gescheitert, Strom wird ohne zuordenbaren Vertrag entnommen |
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG, StromGVV | § 38 EnWG |
| Dauer | unbefristet, bis du kündigst | endet mit deinem neuen Liefervertrag, spätestens nach drei Monaten (§ 38 Abs. 4 EnWG) |
| Ausstieg | Kündigung in Textform mit zwei Wochen Frist (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV) | keine Kündigung nötig: Der neue Vertrag beendet die Ersatzversorgung |
| Preise | veröffentlichte Allgemeine Preise, gleich für Neu- und Bestandskunden (§ 36 Abs. 1 EnWG) | eigene Preise möglich, Anpassung zum 1. und 15. eines Monats ohne Frist (§ 38 Abs. 3 EnWG) |
Warum ist das teuer? Laut Verbraucherzentrale liegen die Preise in der Grund- und Ersatzversorgung in der Regel höher als bei frei abgeschlossenen Sonderverträgen. Für die Ersatzversorgung darf der Grundversorger höhere Preise verlangen, wenn er die höheren Beschaffungskosten gesondert ausweist (§ 38 Abs. 2 EnWG). Ist der Preis erhöht, kannst du laut Verbraucherzentrale NRW drei Monate lang nicht in die Grundversorgung wechseln. Ein Sondervertrag bei einem anderen Anbieter oder beim Grundversorger selbst beendet die Ersatzversorgung aber jederzeit.
So erkennst du den Status auf deiner Rechnung
Nach § 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG muss jede Stromrechnung angeben, ob du im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb davon beliefert wurdest, und die Tarif- oder Produktbezeichnung nennen. Außerdem müssen Vertragsdauer und Preise (Nr. 3) sowie der nächstmögliche Kündigungstermin und die Kündigungsfrist (Nr. 4) draufstehen. Wie du die übrigen Posten liest, steht in Stromrechnung verstehen.
- Achte auf Begriffe wie Grundversorgung, Allgemeiner Tarif, Ersatzversorgung oder einen Tarifnamen mit „Grund“ im Namen.
- Absender ist plötzlich der örtliche Grundversorger statt deines bisherigen Anbieters? Dann ist ein Wechsel passiert.
- Steht da eine Kündigungsfrist von zwei Wochen und keine Mindestlaufzeit, spricht das stark für die Grundversorgung.
- Sind Beschaffungskosten gesondert ausgewiesen, deutet das auf einen erhöhten Preis in der Ersatzversorgung hin (§ 38 Abs. 2 EnWG).
- Ist der Arbeitspreis pro kWh deutlich höher als in deinem alten Vertrag, rechne den Unterschied wie unten gezeigt nach.
Mit dem Stromzähler prüfen: Liegt es am Preis oder am Verbrauch?
Höhere Abschläge können zwei Ursachen haben: ein höherer Preis oder ein höherer Verbrauch. Bevor du nur den Tarif wechselst, prüf mit deinem Zähler, ob dein Verbrauch normal ist. Wie du den Zähler richtig abliest, erklärt Stromzähler ablesen.
- Stichtag-Stand festhalten: Notier den Zählerstand vom ersten Tag der neuen Versorgung, am besten mit Foto. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Stände bei Beginn und Ende der Ersatzversorgung dem Grundversorger zu melden, damit er den Verbrauch nicht zu hoch schätzt.
- Vorher und nachher vergleichen: Lies eine Woche lang täglich zur gleichen Zeit ab. Teil den Verbrauch durch die Zahl der Tage und vergleich das mit dem Tagesverbrauch aus deiner letzten Jahresrechnung (Jahresverbrauch durch 365).
- Grundlast über Nacht messen: Lies abends vor dem Schlafengehen und morgens nach dem Aufstehen ab, ohne dass in der Zeit Geräte bewusst laufen. Verbrauch in kWh geteilt durch die Stunden ergibt deine Grundlast in kW. Details findest du unter Grundlast messen.
Rechenbeispiel · Rechenbeispiel: Tagesverbrauch und Grundlast
- Letzte Jahresrechnung: 2.500 kWh ÷ 365 Tage = 6,8 kWh pro Tag
- Ablesung jetzt: 48 kWh in 7 Tagen ÷ 7 = 6,9 kWh pro Tag – praktisch unverändert
- Nachtmessung: 0,8 kWh in 8 Stunden ÷ 8 = 0,1 kW = 100 Watt Grundlast
- 100 W × 8.760 Stunden = 876 kWh pro Jahr × 0,32 € (32 Cent pro kWh) = 280,32 € pro Jahr
Der Verbrauch ist gleich geblieben, also liegt der Anstieg am Tarif. Ist der Tagesverbrauch dagegen deutlich gestiegen, such zusätzlich nach Stromfressern.
Ist dein Verbrauch tatsächlich gestiegen, hilft dir Stromverbrauch plötzlich gestiegen dabei, die Ursache Schritt für Schritt zu finden.
Was dich der teure Tarif kostet: Rechenbeispiel
Wie viel du durch den Wechsel sparst, hängt vom Preisunterschied ab, den du auf deiner Rechnung oder im Preisblatt findest. Im Beispiel gehen wir von einem bisherigen Tarif mit 32 Cent pro kWh aus und nehmen an, dass der Grund- oder Ersatzversorgungstarif 8 Cent pro kWh teurer ist. Setz für die eigene Rechnung deine Werte ein. Wie das Umrechnen geht, steht in Stromkosten berechnen.
Rechenbeispiel · Rechenbeispiel: Mehrkosten bei 2.500 kWh im Jahr
- Bisher: 2.500 kWh × 0,32 € (32 Cent pro kWh) = 800 € pro Jahr
- Angenommener Versorgungstarif: 2.500 kWh × 0,40 € = 1.000 € pro Jahr
- Unterschied: 200 € pro Jahr ÷ 12 = 16,67 € pro Monat
- Drei Monate Ersatzversorgung: 2.500 kWh ÷ 4 = 625 kWh × 0,08 € = 50 € Mehrkosten
- Zwei Wochen Kündigungsfrist in der Grundversorgung: 6,8 kWh × 14 Tage = 95 kWh × 0,08 € = 7,60 € Mehrkosten
Jeder Monat, den du länger bleibst, kostet im Beispiel rund 17 €. Ein schneller Wechsel lohnt sich, die kurze Frist kostet dagegen kaum etwas.
Unterschiedliche Grundpreise pro Monat kommen noch dazu oder werden abgezogen. Vergleich deshalb immer die Gesamtkosten pro Jahr für deinen Verbrauch und nicht nur den Arbeitspreis.
Schnell in einen günstigeren Tarif wechseln
- Jahresverbrauch ermitteln: Nimm den Wert aus der letzten Rechnung oder rechne ihn aus deinen Ablesungen hoch.
- Tarife vergleichen: Vergleich Angebote für deine Postleitzahl anhand der Gesamtkosten pro Jahr. Achte auf Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist.
- Neuen Vertrag abschließen: Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim Grundversorger. Aus der Grundversorgung gilt die Frist von zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV). Für den Wechsel darf der Grundversorger kein Entgelt verlangen (§ 20 Abs. 3 StromGVV).
- Ersatzversorgung beenden: Hier musst du nicht kündigen. Sie endet, sobald dich ein Anbieter mit eigenem Vertrag beliefert (§ 38 Abs. 4 EnWG).
- Zählerstand zum Wechseltag melden: Fotografier den Stand und schick ihn an den alten und den neuen Anbieter.
- Abschlag prüfen: Stimmt der neue Abschlag nicht mit deinem Verbrauch überein, lass ihn anpassen. Wie das geht, steht in Abschlag anpassen.
In Stromfahnder kannst du deine Rechnung hochladen und deinen Verbrauch jeden Tag mit dem Vorjahr vergleichen. Die Kostenprognose warnt dich vor einer Nachzahlung, danach siehst du einen Tarifvergleich für deine Postleitzahl. Das ist kostenlos und funktioniert ohne Smart Meter: Jetzt registrieren.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass ich in der Grundversorgung bin?
Nach § 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG muss auf der Rechnung stehen, ob du in der Grundversorgung oder außerhalb davon beliefert wirst. Typische Hinweise sind Tarifnamen wie „Grundversorgung“ oder „Allgemeiner Tarif“ und eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Sie endet, sobald du über einen eigenen Liefervertrag beliefert wirst, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG). Hast du bis dahin keinen neuen Vertrag, wirst du in der Grundversorgung weiterbeliefert.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Du kannst mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 Abs. 1 und 2 StromGVV). Gesonderte Entgelte für die Kündigung oder den Wechsel sind nicht erlaubt (§ 20 Abs. 3 StromGVV).
Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?
Nein. Die Ersatzversorgung ist kein Vertrag, den du kündigen musst. Sie endet automatisch, sobald ein Anbieter dich mit eigenem Vertrag beliefert (§ 38 Abs. 4 EnWG).
Warum ist die Ersatzversorgung manchmal noch teurer als die Grundversorgung?
Der Grundversorger darf für die Ersatzversorgung eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ohne Frist anpassen (§ 38 Abs. 3 EnWG). Höhere Beschaffungskosten muss er gesondert ausweisen (§ 38 Abs. 2 EnWG).
Wie prüfe ich, ob mein Verbrauch oder der Preis gestiegen ist?
Lies eine Woche lang täglich den Zähler ab und vergleich den Tagesverbrauch mit dem Jahresverbrauch aus deiner letzten Rechnung geteilt durch 365. Miss zusätzlich über Nacht die Grundlast. Ist der Verbrauch unverändert, liegt der Anstieg am Tarif.
Quellen
- § 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie (gesetze-im-internet.de)
- § 20 StromGVV – Kündigung (gesetze-im-internet.de)
- § 40 EnWG – Inhalt von Strom- und Gasrechnungen (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale NRW: Teure Ersatzversorgung bei Gas und Strom? Das können Sie tun
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Energiepreise in der Grund- und Ersatzversorgung
Alle Kostenbeispiele mit einem Strompreis von 32 Cent pro kWh. Angaben ohne Gewähr; bei technischen Fragen hilft eine Elektrofachkraft.
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