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Stromtarif wechseln: Wann es sich wirklich lohnt

6 Min. Lesezeit · Stand: 1. Oktober 2026

Ein Tarifwechsel lohnt sich, wenn der neue Tarif auch ab dem zweiten Jahr – also ohne Neukundenbonus – günstiger ist als dein jetziger. Aus der Grundversorgung kommst du mit einer Frist von zwei Wochen heraus (§ 20 StromGVV), und bei einer Preiserhöhung hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 Abs. 3 StromGVV). Aber: Deine Kosten sind Preis mal Menge. Wer erst den Verbrauch senkt und dann den Preis prüft, spart meist mehr als mit dem Wechsel allein.

Grundversorgung oder Sondervertrag – wo stehst du?

Wer nie aktiv einen Stromvertrag abgeschlossen hat oder nach einem Umzug einfach Strom bezieht, landet meist in der Grundversorgung beim örtlichen Grundversorger. Alles andere ist ein Sondervertrag – auch ein Tarif beim selben Versorger, wenn er nicht „Grundversorgung“ heißt.

Welcher Fall bei dir vorliegt, steht im Vertrag: Nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 EnWG muss er die Tarifbezeichnung nennen und angeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung erfolgt. Auf der Rechnung findest du die Angabe ebenfalls, siehe Stromrechnung verstehen.

  • Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar, in Textform, ohne gesondertes Entgelt (§ 20 StromGVV). Dafür ist sie oft nicht der günstigste Tarif.
  • Sondervertrag: Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie regelt der Vertrag. Für Laufzeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt § 309 Nr. 9 BGB Grenzen: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit; verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist.

Richtig vergleichen: die Kosten ab dem zweiten Jahr

Viele Tarife sind nur dank eines Neukundenbonus im ersten Jahr günstig. Laut Verbraucherzentrale sorgen bei solchen Tarifen im zweiten Jahr hohe Arbeits- oder Grundpreise für eine deutlich höhere Rechnung. Vergleiche deshalb immer die Jahreskosten ohne Bonus:

Jahreskosten = Arbeitspreis × Verbrauch + Grundpreis × 12

Rechenbeispiel · Drei Tarife bei 2.500 kWh im Jahr

  • Dein Tarif: 32 ct/kWh, 12 €/Monat → 800 € + 144 € = 944 €
  • Angebot B: 34 ct/kWh, 10 €/Monat, 200 € Bonus → 1. Jahr: 850 € + 120 € − 200 € = 770 €; ab dem 2. Jahr: 970 €
  • Angebot C: 30 ct/kWh, 13 €/Monat, kein Bonus → 750 € + 156 € = 906 €

Angebot B wirkt am günstigsten, ist ab dem zweiten Jahr aber 26 € teurer als dein Tarif. Angebot C spart dauerhaft 38 € im Jahr.

  • Bonus nicht einrechnen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Bonus in Vergleichsportalen nicht einrechnen zu lassen und sich nicht nur Tarife anzeigen zu lassen, zu denen man direkt über das Portal wechseln kann.
  • Bonusbedingungen lesen: Ein Neukundenbonus wird typischerweise erst nach 12 Monaten Belieferung ausgezahlt. Die Belieferung beginnt oft deutlich später als der Vertrag. Kündigst du zum Ende des ersten Vertragsjahres, kann der Bonus deshalb verfallen.
  • Mit deinem echten Verbrauch rechnen: Bei niedrigem Verbrauch wiegt der Grundpreis schwerer, bei hohem der Arbeitspreis.
  • 12 statt 11 Abschläge: Die Verbraucherzentrale hält 12 monatliche Zahlungen für vorteilhaft, besonders falls ein Anbieter insolvent wird.

Preisgarantie und Laufzeit

Eine Preisgarantie schützt dich vor Preiserhöhungen während der Garantiezeit – aber oft nur teilweise. Laut Verbraucherzentrale sind viele Garantien eingeschränkt und klammern gesetzlich regulierte Preisbestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen aus; deren Anteil am Preis kann bis zu 70 Prozent betragen. Die Verbraucherzentralen empfehlen Garantien, die neben den Beschaffungskosten auch die Netzentgelte abdecken.

Als Laufzeit empfiehlt die Verbraucherzentrale etwa ein Jahr mit Preisgarantie. So bleibst du flexibel und kannst nach einem Jahr neu vergleichen. Bei Bonustarifen solltest du den nächsten Wechsel von vornherein einplanen.

Kündigen und wechseln: deine Rechte

  • Kündigung der Grundversorgung: mit zwei Wochen Frist, in Textform; der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich mit Angabe des Vertragsendes bestätigen und darf kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV).
  • Preiserhöhung in der Grundversorgung: Änderungen müssen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben und dir brieflich mitgeteilt werden; du kannst ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 2 und 3 StromGVV).
  • Preiserhöhung im Sondervertrag: Haushaltskunden müssen spätestens einen Monat vorher informiert werden. Du kannst ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, ohne dass dafür ein Entgelt verlangt werden darf (§ 41 Abs. 5 EnWG). Reine Weitergaben einer Umsatzsteueränderung lösen dieses Kündigungsrecht nicht aus (§ 41 Abs. 6 EnWG).
  • Der Wechsel selbst darf dich nichts extra kosten (§ 20a Abs. 3 EnWG). Der technische Lieferantenwechsel muss inzwischen binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim alten.

Erst den Verbrauch senken, dann den Preis prüfen

Der Tarif bestimmt den Preis pro kWh, der Haushalt die Menge. Ist dein Verbrauch plötzlich gestiegen, löst ein Tarifwechsel das eigentliche Problem nicht – er macht es nur etwas billiger.

Rechenbeispiel · Preis gegen Menge, bei 2.500 kWh im Jahr

  • Tarif 2 ct/kWh günstiger: 2.500 kWh × 0,02 € = 50 € Ersparnis
  • Verbrauch 500 kWh niedriger (z. B. alter Zweitkühlschrank weg, Grundlast gesenkt): 500 kWh × 0,32 € = 160 € Ersparnis

Ein gefundener Stromfresser bringt in diesem Beispiel mehr als das Dreifache des Tarifwechsels – und beides zusammen ist am meisten.

Stromfahnder geht deshalb in dieser Reihenfolge vor: Zuerst findest du heraus, wo dein Strom bleibt – mit Grundlasttest, Geräteliste und Vorjahresvergleich. Danach zeigt dir die App Tarife für deine Postleitzahl, sortiert nach den Kosten ohne Neukundenbonus. Was die App im Einzelnen kann, steht unter Funktionen.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Stromanbieterwechsel?

Wenn der neue Tarif auch ohne Neukundenbonus, also ab dem zweiten Jahr, günstiger ist als dein jetziger. Rechne dazu Arbeitspreis mal Verbrauch plus zwölf Monate Grundpreis.

Wie schnell kann ich aus der Grundversorgung kündigen?

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform und ohne gesondertes Entgelt (§ 20 StromGVV).

Habe ich bei einer Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, in der Regel. Im Sondervertrag kannst du nach § 41 Abs. 5 EnWG ohne Frist zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen, in der Grundversorgung nach § 5 Abs. 3 StromGVV. Ausgenommen ist die reine Weitergabe einer Umsatzsteueränderung.

Was ist eine eingeschränkte Preisgarantie?

Sie gilt nur für einen Teil des Preises. Gesetzlich regulierte Bestandteile wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen sind ausgenommen und können trotz Garantie steigen. Laut Verbraucherzentrale kann dieser Anteil bis zu 70 Prozent des Preises ausmachen.

Wie lange darf ein Stromvertrag laufen?

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Die Verbraucherzentrale empfiehlt etwa ein Jahr Laufzeit mit Preisgarantie.

Quellen

Alle Kostenbeispiele mit einem Strompreis von 32 Cent pro kWh. Angaben ohne Gewähr; bei technischen Fragen hilft eine Elektrofachkraft.

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