Zähler vertauscht oder Nachbar zapft Strom ab: So erkennst und klärst du Fremdverbrauch im Mehrfamilienhaus
7 Min. Lesezeit · Stand: 5. Oktober 2026
Wenn dein Verbrauch im Mehrfamilienhaus stark steigt, obwohl sich bei dir nichts geändert hat, zahlst du vielleicht für jemand anderen. Entweder ist dein Vertrag dem Zähler einer anderen Wohnung zugeordnet, oder fremde Geräte hängen an deinem Stromkreis. Beides kannst du ohne Werkzeug prüfen: Zählernummer mit der Rechnung abgleichen, ein Lasttest mit dem Wasserkocher und eine Ablesung über Nacht. Es kann um viel Geld gehen. Liegen 1.400 kWh im Jahr auf deiner Rechnung, die nicht deine sind, kostet dich das bei 32 Cent pro kWh rund 448 Euro pro Jahr. Nach § 18 StromGVV kann der Grundversorger Überzahlungen für bis zu drei Jahre erstatten müssen.
Typische Anzeichen für Fremdverbrauch
In vielen Mehrfamilienhäusern hängen alle Zähler nebeneinander im Keller oder im Treppenhaus. Beim Einzug, beim Anbieterwechsel oder beim Zählertausch wird dann leicht die falsche Nummer eingetragen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass es gerade in Mehrfamilienhäusern häufiger zu Verwechslungen von Kunden und Zählern kommt.
- Dein Verbrauch steigt oder fällt sprunghaft, obwohl du nichts verändert hast.
- Die Zählernummer auf der aktuellen Rechnung ist eine andere als auf früheren Rechnungen, ohne dass der Zähler getauscht wurde.
- Der Verbrauch steigt seit einem Ereignis im Haus: neue Mieter, Umbau im Keller, ein Zählertausch.
- Dein Zähler läuft auch dann weiter, wenn bei dir praktisch nichts eingeschaltet ist.
Bevor du einen Fremdverbrauch vermutest, schließ die üblichen Ursachen aus. Einen Überblick findest du unter Stromverbrauch plötzlich gestiegen. Ob dein Verbrauch überhaupt ungewöhnlich ist, zeigt dir Durchschnittlicher Stromverbrauch.
Schritt 1: Prüfen, ob der Zähler zu deiner Wohnung gehört
- Such auf deiner Stromrechnung die Zählernummer heraus. Sie steht meist bei den Zählerständen.
- Vergleich sie mit der Nummer auf dem Zähler, den du für deinen hältst. Sie steht auf dem Typenschild oder als Aufkleber am Gerät. Auf dem Zählerplatz steht oft zusätzlich eine Wohnungsbezeichnung. Die kann aber selbst falsch sein.
- Mach den Lasttest: Schreib den Zählerstand auf, schalte in deiner Wohnung einen Wasserkocher ein (oft um 2.000 Watt) und schau sofort am Zähler nach. Ein digitaler Zähler zeigt dir die aktuelle Leistung an, die dann deutlich springen sollte. Bei einem Ferraris-Zähler dreht sich die Scheibe spürbar schneller.
- Reagiert ein anderer Zähler statt deines, ist die Zuordnung vertauscht. Mach ein Foto von beiden Zählern mit Nummer und Stand und notier Datum und Uhrzeit.
Wie du die verschiedenen Zählertypen abliest, steht unter Stromzähler ablesen.
Schritt 2: Fremde Verbraucher an deinem Stromkreis finden
Gehört der Zähler zu dir, kann trotzdem jemand anderes darüber Strom beziehen. Manchmal ist das Absicht, oft sind es Altlasten aus früheren Umbauten. Wichtig ist eine Ablesung über Nacht. Schalte am Abend alle Geräte aus, die du ohne Risiko abschalten kannst. Lies den Zähler vor dem Schlafengehen und am Morgen ab. Den Kühlschrank lässt du dabei laufen. Medizinische Geräte, Aquarien und Terrarien bleiben immer am Netz. Ist die Grundlast deutlich höher, als deine laufenden Geräte erklären, zieht noch etwas anderes Strom. Die genaue Anleitung steht unter Grundlast messen.
| Was du siehst | Möglicher Hintergrund |
|---|---|
| Verlängerungskabel aus deinem Kellerabteil in ein fremdes Abteil oder in den Flur | Ein Nachbar betreibt Geräte über deine Steckdose |
| Gefriertruhe, Kühlschrank oder Ladegerät im Keller, das nicht dir gehört | Dauerverbraucher an deinem Kellerstromkreis |
| Treppenhaus- oder Kellerlicht, das zusammen mit deinem Zähler reagiert | Allgemeinbeleuchtung ist an deinem Zähler angeschlossen statt am Hausstromzähler |
| Steckdose in Garage, Hof oder Waschküche ohne klare Zuordnung | Gemeinschaftliche oder fremde Nutzung über deine Leitung |
| Wasserkocher-Test zeigt Bewegung am Zähler, obwohl bei dir alles aus ist | Ein fremder Verbraucher hängt an deinem Zähler |
Treppenhaus- und Kellerlicht gehört nicht auf deine Rechnung. Nach § 2 Nr. 11 BetrKV zählt der Strom für die Beleuchtung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Flure, Treppen und Keller zu den Betriebskosten. Er wird also über den Allgemeinstrom abgerechnet.
Rechenbeispiel · Was ein fremder Dauerverbraucher kostet
- Ablesung von 23 Uhr bis 7 Uhr: 8 Stunden, Zähler zeigt 1,6 kWh mehr
- Grundlast: 1,6 kWh ÷ 8 h = 0,2 kW = 200 Watt
- Deine eigenen Dauerverbraucher (Kühlschrank, Router, Standby): etwa 60 Watt
- Ungeklärter Rest: 200 W − 60 W = 140 Watt
- 140 W × 8.760 Stunden = 1.226 kWh pro Jahr
- 1.226 kWh × 32 Cent pro kWh = 392 Euro
140 Watt ungeklärte Dauerlast kosten dich bei 32 Cent pro kWh rund 392 Euro im Jahr.
Schritt 3: Vermieter, Versorger und Messstellenbetreiber einschalten
Um einen solchen Fehler zu klären, braucht es mehrere Beteiligte. Jeder ist für einen anderen Teil zuständig:
- Vermieter oder Hausverwaltung: zuständig für die Hausinstallation und die Beschriftung der Zählerplätze. Bitte schriftlich darum, die Zuordnung von Wohnung und Zähler durch eine Elektrofachkraft prüfen und fremde Anschlüsse entfernen zu lassen.
- Messstellenbetreiber (oft der örtliche Netzbetreiber): Ihm gehört der Zähler und er führt die Zuordnung von Zählernummer und Messstelle. Er kann eine Schaltprüfung vor Ort machen.
- Stromversorger: Er rechnet ab. Teil ihm die richtige Zählernummer mit, schick deine Fotos und Ablesungen mit und verlang eine korrigierte Rechnung.
Schreib alles schriftlich und mit Datum, am besten per E-Mail oder Brief. Leg Fotos von Zählernummer und Zählerstand bei. Wenn du den Verdacht hast, dass der Zähler selbst falsch misst, ist das ein anderer Fall. Das Vorgehen beschreibt Stromzähler defekt: Befundprüfung. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen kostet eine solche Prüfung etwa 400 Euro, die du selbst zahlst, wenn kein Fehler gefunden wird.
Rückforderung: So bekommst du dein Geld zurück
Bist du in der Grundversorgung, gilt § 18 StromGVV. Wird ein Fehler bei der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, muss der Grundversorger die Überzahlung zurückzahlen. Der Anspruch ist grundsätzlich auf den letzten Ablesezeitraum vor der Feststellung des Fehlers beschränkt. Lässt sich die Auswirkung über einen längeren Zeitraum feststellen, gilt er für längstens drei Jahre. Bei anderen Verträgen stehen die Regeln in den Vertragsbedingungen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.
Rechenbeispiel · Rückforderung bei vertauschtem Zähler
- Abgerechnet (Zähler des Nachbarn): 3.200 kWh pro Jahr
- Tatsächlich dein Verbrauch (richtiger Zähler): 1.800 kWh pro Jahr
- Differenz: 3.200 − 1.800 = 1.400 kWh
- 1.400 kWh × 32 Cent pro kWh = 448 Euro pro Jahr
- Über drei nachweisbare Jahre: 448 Euro × 3 = 1.344 Euro
Bei 32 Cent pro kWh geht es hier um bis zu 1.344 Euro.
Bei einer Vertauschung zahlt in der Regel der Nachbar zu wenig und du zu viel. Der Versorger muss dann beide Konten korrigieren. Stellst du fest, dass jemand mit Absicht Strom über eine fremde Leitung abzweigt, kann das nach § 248c StGB als Entziehung elektrischer Energie strafbar sein. Bevor du Anzeige erstattest oder vom Nachbarn direkt Geld forderst, lass dich beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein. Wenn eine Nachzahlung schon fällig ist, lies Hohe Nachzahlung auf der Stromrechnung.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, welcher Zähler zu meiner Wohnung gehört?
Vergleich die Zählernummer auf deiner Rechnung mit der Nummer am Zähler. Dann schaltest du in deiner Wohnung einen Wasserkocher ein, während jemand am Zählerplatz zuschaut. Der Zähler, der sofort schneller läuft, ist deiner. Sicherungen schaltest du dafür nicht ab.
Darf ich zum Testen meine Sicherungen ausschalten?
Davon raten wir ab. Die Schaltprüfung mit abgeschalteten Stromkreisen sollen Vermieter, Netzbetreiber oder eine Elektrofachkraft machen. Für deinen eigenen Test reichen ein Wasserkocher und eine Ablesung über Nacht.
Wie weit zurück bekomme ich Geld bei einem vertauschten Zähler?
In der Grundversorgung gilt § 18 StromGVV: grundsätzlich für den letzten Ablesezeitraum, bei nachweisbaren Auswirkungen für längstens drei Jahre. Bei anderen Verträgen kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.
Wer zahlt das Treppenhauslicht, wenn es an meinem Zähler hängt?
Der Strom für die Beleuchtung gemeinsam genutzter Bereiche gehört nach § 2 Nr. 11 BetrKV zu den Betriebskosten. Er gehört also nicht auf deinen Wohnungszähler. Melde das deinem Vermieter und lass den Anschluss von einer Elektrofachkraft ändern.
Ist es strafbar, wenn ein Nachbar meinen Strom abzapft?
Wer über eine Leitung, die dafür nicht bestimmt ist, Strom abzweigt, um ihn sich rechtswidrig zuzueignen, kann sich nach § 248c StGB strafbar machen. Oft steckt aber ein alter Installationsfehler dahinter. Lass dich beraten, bevor du rechtliche Schritte einleitest.
Quellen
- § 18 StromGVV – Berechnungsfehler (gesetze-im-internet.de)
- § 248c StGB – Entziehung elektrischer Energie (gesetze-im-internet.de)
- § 2 BetrKV – Aufstellung der Betriebskosten (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Sechs häufige Fehler in Strom- und Gasabrechnungen
Alle Kostenbeispiele mit einem Strompreis von 32 Cent pro kWh. Angaben ohne Gewähr; bei technischen Fragen hilft eine Elektrofachkraft.
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