Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung zu hoch: Was Mieter prüfen können
7 Min. Lesezeit · Stand: 8. Oktober 2026
Ist der Allgemeinstrom in deiner Betriebskostenabrechnung stark gestiegen, lohnt sich die Prüfung fast immer. Häufige Ursachen sind Treppenhauslicht, das Tag und Nacht brennt, und Geräte, die nicht dorthin gehören, aber am Allgemeinzähler hängen. Zehn LED-Leuchten mit je 10 Watt im Dauerbetrieb kosten das Haus rund 280 Euro im Jahr. Mit Zeitschaltung sind es knapp 12 Euro (gerechnet mit 32 Cent pro kWh). Du hast das Recht, die Belege einzusehen, und kannst innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Bezahlt werden muss allerdings meist schon früher, deshalb solltest du schnell handeln.
Was zum Allgemeinstrom gehört und was nicht
Allgemeinstrom oder Hausstrom ist der Strom für alles, was alle Mieter gemeinsam nutzen. Er wird über einen eigenen Zähler gemessen, den Allgemeinzähler. Welche Stromkosten der Vermieter umlegen darf, steht in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
| Verbraucher | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Licht in Treppenhaus, Fluren, Keller, Dachboden, Waschküche | § 2 Nr. 11 BetrKV (Beleuchtung) | gemeinsam genutzte Gebäudeteile |
| Außenbeleuchtung, z. B. Hauseingang, Wege | § 2 Nr. 11 BetrKV | ausdrücklich genannt |
| Betriebsstrom des Aufzugs | § 2 Nr. 7 BetrKV | gehört zu den Aufzugskosten |
| Betriebsstrom der zentralen Heizungsanlage (Brenner, Pumpen, Regelung) | § 2 Nr. 4 a BetrKV | gehört zu den Heizkosten, nicht zusätzlich zum Allgemeinstrom |
Strom für eine einzelne Wohnung, ein Ladengeschäft im Erdgeschoss oder die Werkstatt des Vermieters gehört nicht in den Allgemeinstrom. Das gilt auch, wenn diese Verbraucher technisch am Allgemeinzähler angeschlossen sind.
Umlageschlüssel und Abrechnung prüfen
Haben du und dein Vermieter nichts anderes vereinbart, werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Steht im Mietvertrag ein anderer Schlüssel, etwa nach Personen oder Wohneinheiten, muss die Abrechnung diesen Schlüssel verwenden. Ein Wechsel des Schlüssels ohne Grund ist ein typischer Fehler.
- Prüfe die Pflichtangaben. Laut Verbraucherzentrale müssen bei einem Haus mit mehreren Wohnungen Verfasser, Objekt, Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Umlageschlüssel und deine Vorauszahlungen genannt sein.
- Vergleiche die Gesamtkosten für Allgemeinstrom mit der Vorjahresabrechnung.
- Rechne aus, wie viele kWh das waren: Gesamtkosten geteilt durch den Arbeitspreis. Wenn nur der Preis gestiegen ist, ist die Verbrauchsmenge gleich geblieben.
- Prüfe, ob Gesamtfläche und deine Wohnfläche mit dem Vorjahr übereinstimmen.
- Achte darauf, ob der Heizungsstrom sowohl in den Heizkosten als auch im Allgemeinstrom steht.
Rechenbeispiel · Rechenbeispiel: Woher kommt der Anstieg?
- Vorjahr: Allgemeinstrom für das ganze Haus 420 € → 420 € ÷ 0,32 €/kWh = 1.312,5 kWh
- Aktuell: 780 € → 780 € ÷ 0,32 €/kWh = 2.437,5 kWh
- Mehrverbrauch: 2.437,5 − 1.312,5 = 1.125 kWh
- Dein Anteil bei 60 m² von 600 m² Gesamtfläche: 10 % von 360 € Mehrkosten = 36 €
Bei gleichem Preis ist der Verbrauch um rund 86 % gestiegen. Das ist ein klarer Grund, Belege einzusehen. Alle Beträge sind mit 32 Cent pro kWh gerechnet. Rechne mit dem Preis aus deiner Abrechnung.
Typische Fehler: Dauerlicht und fremde Verbraucher
Ein sprunghafter Anstieg hat meist eine handfeste Ursache. Diese Fälle tauchen besonders oft auf:
- Dauerlicht: Der Treppenhausautomat oder Bewegungsmelder ist defekt oder überbrückt, die Außenleuchte brennt auch tagsüber, das Kellerlicht wird nicht ausgeschaltet.
- Fremde Verbraucher am Allgemeinzähler: Eine Gefriertruhe oder ein Trockner eines Mieters an der Kellersteckdose, eine Ladestation für ein E-Auto, eine Baustelle oder ein Gewerbe im Haus.
- Heizungsstrom doppelt: Der Strom für Heizung und Pumpen wird über die Heizkosten und zusätzlich über den Allgemeinstrom abgerechnet. Mehr zu alten Pumpen steht im Ratgeber Umwälzpumpe als Stromfresser.
- Geschätzter Zählerstand: Die Rechnung des Versorgers für den Allgemeinzähler beruht auf einer Schätzung statt auf einer Ablesung. Wie du das erkennst, erklärt der Ratgeber Geschätzter Zählerstand.
- Falscher Zeitraum: Die Versorgerrechnung umfasst mehr als zwölf Monate oder überschneidet sich mit dem Vorjahr.
Rechenbeispiel · Rechenbeispiel: Was Dauerlicht kostet
- 10 LED-Leuchten × 10 W = 100 W = 0,1 kW
- Dauerbetrieb: 0,1 kW × 24 h × 365 Tage = 876 kWh → 876 × 0,32 € = 280,32 €
- Mit Zeitschaltung, etwa 1 Stunde am Tag: 0,1 kW × 365 h = 36,5 kWh → 11,68 €
- Dein Anteil bei 10 % Wohnfläche: 28,03 € statt 1,17 €
Ein defekter Lichtautomat kostet das Haus rund 270 € mehr im Jahr (gerechnet mit 32 Cent pro kWh). Bei älteren Leuchten mit höherer Leistung entsprechend mehr.
Mit dem eigenen Stromzähler prüfen, ob du betroffen bist
Manchmal ist es umgekehrt: Kellerräume, Außensteckdosen oder Rollläden hängen an der falschen Leitung. Dann läuft dein Verbrauch über den Allgemeinzähler oder fremder Verbrauch über deinen Zähler. Beides kannst du mit deinem eigenen Zähler eingrenzen, ohne etwas an der Elektrik zu verändern.
- Ablesen vorher und nachher: Notiere den Stand deines Zählers. Schalte ein Gerät in deinem Kellerabteil oder an einer Außensteckdose für eine Stunde ein und lies den Zähler danach erneut ab. Bewegt sich dein Zähler nicht, obwohl das Gerät Strom braucht, hängt es vermutlich am Allgemeinzähler. Wie das Ablesen funktioniert, steht im Ratgeber Stromzähler ablesen.
- Grundlast über Nacht: Lies abends vor dem Schlafen und morgens nach dem Aufstehen ab. Rechne den Verbrauch auf Watt um (kWh × 1.000 ÷ Stunden). Ist der Wert deutlich höher als deine laufenden Geräte erklären, könnte fremder Verbrauch an deinem Zähler hängen. Mehr dazu im Ratgeber Grundlast messen.
- Rechnungen vergleichen: Ist deine eigene Stromrechnung auffällig gesunken, während der Allgemeinstrom gestiegen ist, kann das auf vertauschte Leitungen hindeuten. Mehr dazu steht im Ratgeber Zähler vertauscht oder Fremdverbrauch.
Belegeinsicht verlangen und fristgerecht widersprechen
Laut Verbraucherzentrale darfst du alle Rechnungen und Belege einsehen, auf denen die Abrechnung beruht. Du darfst Kopien machen und dir Hilfe holen. Datenschutz ist kein Grund, dir die Einsicht zu verweigern. Für den Allgemeinstrom sind das vor allem die Rechnung des Stromversorgers für den Allgemeinzähler mit den Zählerständen und die Ableseprotokolle.
- Verlange die Belegeinsicht schriftlich und setze eine Frist, zum Beispiel 14 Tage.
- Prüfe in der Versorgerrechnung den Zeitraum, die Zählerstände (abgelesen oder geschätzt), die Zählernummer und den Arbeitspreis.
- Erhebe deine Einwände konkret: Kostenart, Betrag und Grund, zum Beispiel ‚Allgemeinstrom +86 %, Dauerlicht im Treppenhaus seit März, gemeldet am …'.
- Schick den Widerspruch per Einwurfeinschreiben, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Du hast für Einwendungen zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Verbraucherzentrale rät aber, spätestens bis zur Zahlungsfrist aus dem Anschreiben zu widersprechen. Bis du die Belege sehen darfst, kannst du die Nachzahlung zurückhalten, wenn du das ausdrücklich erklärst. Der Vermieter muss außerdem auf Wirtschaftlichkeit achten (§ 556 Abs. 3 BGB). Monatelanges Dauerlicht trotz Meldung ist dafür ein gutes Argument.
Den eigenen Stromverbrauch im Blick behalten
Der Allgemeinstrom ist meist nur ein kleiner Teil deiner Nebenkosten. Deine eigene Stromrechnung kann viel stärker ins Gewicht fallen. Wenn du deinen Zähler regelmäßig abliest, merkst du früh, ob dein Verbrauch steigt oder ob Verbrauch am falschen Zähler hängt. Hilfe bei einer hohen Nachzahlung beim eigenen Versorger findest du im Ratgeber Hohe Nachzahlung auf der Stromrechnung.
Mit Stromfahnder fotografierst du deinen Zählerstand und vergleichst jeden Tag mit dem Vorjahr. Steht eine Nachzahlung an, warnt dich die App rechtzeitig. Sie ist kostenlos und funktioniert ohne Smart Meter. Kostenlos registrieren oder alle Funktionen ansehen.
Häufige Fragen
Was gehört zum Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung?
Dazu gehört der Strom für die Beleuchtung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Treppen, Flure, Keller und Waschküche sowie für die Außenbeleuchtung (§ 2 Nr. 11 BetrKV). Der Betriebsstrom des Aufzugs zählt zu den Aufzugskosten (§ 2 Nr. 7 BetrKV), der Strom der zentralen Heizungsanlage zu den Heizkosten (§ 2 Nr. 4 a BetrKV).
Nach welchem Schlüssel wird der Allgemeinstrom verteilt?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Steht im Mietvertrag ein anderer Schlüssel, etwa nach Personen, gilt dieser.
Wie lange habe ich Zeit, der Abrechnung zu widersprechen?
Einwendungen musst du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Widersprich aber am besten vor Ablauf der Zahlungsfrist und verlange gleichzeitig Einsicht in die Belege.
Welche Belege sollte ich beim Allgemeinstrom ansehen?
Vor allem die Rechnung des Stromversorgers für den Allgemeinzähler mit Zeitraum, Zählernummer, Zählerständen und Arbeitspreis. Prüfe, ob die Zählerstände abgelesen oder geschätzt sind und ob der Zeitraum genau zwölf Monate umfasst.
Darf der Vermieter den Heizungsstrom im Allgemeinstrom abrechnen?
Der Betriebsstrom der zentralen Heizungsanlage gehört nach § 2 Nr. 4 a BetrKV zu den Heizkosten. Erscheint er zusätzlich im Allgemeinstrom, wurde er möglicherweise doppelt abgerechnet. Frag in diesem Fall nach, wie der Vermieter die Kosten aufgeteilt hat.
Kann mein eigener Verbrauch über den Allgemeinzähler laufen?
Ja, zum Beispiel bei Kellerabteilen oder Außensteckdosen. Lies deinen eigenen Zähler ab, betreibe ein einfaches Gerät dort eine Stunde lang und lies erneut ab. Bewegt sich dein Zähler nicht, hängt die Steckdose vermutlich am Allgemeinzähler. Die Leitungen selbst darf nur eine Elektrofachkraft prüfen.
Quellen
- Betriebskostenverordnung § 2 – Aufstellung der Betriebskosten (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 556 – Vereinbarungen über Betriebskosten (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 556a – Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten (gesetze-im-internet.de)
- Verbraucherzentrale: Hilfe bei hoher Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Alle Kostenbeispiele mit einem Strompreis von 32 Cent pro kWh. Angaben ohne Gewähr; bei technischen Fragen hilft eine Elektrofachkraft.
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