Stromkosten beim Bürgergeld: Was der Regelsatz abdeckt, was das Amt zusätzlich zahlt und wie du Kosten senkst
7 Min. Lesezeit · Stand: 16. Oktober 2026
Beim Bürgergeld, das heute Grundsicherungsgeld heißt, und bei der Sozialhilfe gibt es für Haushaltsstrom keine eigene Zahlung. Du bezahlst ihn aus dem Regelsatz, der für Alleinstehende 563 Euro im Monat beträgt. Gängige Berechnungen kommen für den Stromanteil auf rund 45 Euro im Monat. Gesetzlich festgelegt ist dieser Betrag allerdings nicht. Wenn du dein Warmwasser mit Strom erzeugst, zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer, steht dir zusätzlich ein Mehrbedarf zu. Bei einer hohen Nachzahlung kann das Jobcenter oder das Sozialamt ein Darlehen geben. Bevor du einen Antrag stellst oder den Abschlag erhöhst, solltest du mit deinem Stromzähler herausfinden, warum dein Verbrauch gestiegen ist.
Wie viel Strom im Regelsatz steckt
Nach § 20 Abs. 1 SGB II gehört zum Regelbedarf auch Haushaltsenergie ohne die Anteile für Heizung und Warmwasser. Für das Grundsicherungsgeld und die Sozialhilfe nach SGB XII gelten dieselben Regelbedarfe. Der Regelsatz ist eine Pauschale. Du kannst frei entscheiden, wofür du ihn ausgibst. Kostet dein Strom mehr, musst du die Differenz an anderer Stelle einsparen.
Der Stromanteil von rund 45 Euro wurde aus den Ausgaben einkommensschwacher Haushalte berechnet. Ob er für dich reicht, hängt allein von deinem Verbrauch ab. Den kannst du leicht in Kilowattstunden umrechnen, mehr dazu im Artikel Stromkosten berechnen.
Rechenbeispiel · Reicht der Stromanteil für einen Single-Haushalt?
- Strompreis im Beispiel: 32 Cent pro kWh
- Stromanteil rund 45 € ÷ 0,32 €/kWh = rund 140 kWh pro Monat
- 140 kWh × 12 Monate = rund 1.690 kWh pro Jahr
- Tatsächlicher Verbrauch im Beispiel: 2.000 kWh × 0,32 € = 640 € pro Jahr = 53,33 € pro Monat
- 53,33 € − 45 € = 8,33 € pro Monat
Bei 2.000 kWh im Jahr fehlen dir rund 100 Euro, die du aus dem übrigen Regelsatz bezahlen musst.
Ob dein Verbrauch für deine Haushaltsgröße normal ist, kannst du im Artikel Durchschnittlicher Stromverbrauch nachsehen.
Warmwasser mit Strom: Mehrbedarf beantragen
Wenn dein Warmwasser in der Wohnung mit Strom erzeugt wird, etwa durch einen Durchlauferhitzer, einen Boiler oder ein Untertischgerät, steht dir ein Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung zu. Geregelt ist er in § 21 Abs. 7 SGB II und für die Sozialhilfe in § 30 Abs. 7 SGB XII. Er wird für jede Person im Haushalt einzeln berechnet.
| Person | Mehrbedarf in % des jeweiligen Regelbedarfs |
|---|---|
| Erwachsene (z. B. Alleinstehende, Partner) | 2,3 % |
| Jugendliche im 15. Lebensjahr bis 17 Jahre | 1,4 % |
| Kinder von 7 bis 14 Jahren | 1,2 % |
| Kinder bis 6 Jahre | 0,8 % |
Rechenbeispiel · Mehrbedarf für eine alleinstehende Person
- 563 € × 2,3 % = 12,95 € pro Monat
- 12,95 € × 12 = 155,40 € pro Jahr
- Bei 32 Cent pro kWh: 12,95 € ÷ 0,32 € = rund 40 kWh pro Monat
Rund 13 Euro im Monat zusätzlich, wenn das Warmwasser elektrisch erzeugt wird.
Höhere Kosten werden nach dem Gesetz nur übernommen, wenn eine separate Messeinrichtung sie nachweist, also ein eigener Zähler für das Warmwassergerät. Wie viel Strom warmes Wasser tatsächlich kostet, steht im Artikel Durchlauferhitzer, Boiler, Untertischgerät.
Nachzahlung oder Stromschulden: Darlehen vom Amt
Wenn du eine Nachzahlung nicht aus dem Regelsatz bezahlen kannst, gibt es zwei Wege:
- Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf: Nach § 24 Abs. 1 SGB II erbringt das Jobcenter einen Bedarf, der zum Regelbedarf gehört und im Einzelfall nicht gedeckt werden kann, als Darlehen. Du musst den Bedarf nachweisen. In der Sozialhilfe gilt § 37 Abs. 1 SGB XII: Das Darlehen wird auf Antrag gewährt.
- Übernahme von Schulden: Nach § 22 Abs. 8 SGB II kann das Jobcenter Schulden übernehmen, wenn das nötig ist, um die Unterkunft zu sichern oder eine vergleichbare Notlage abzuwenden. Eine drohende Stromsperre ist ein typischer Fall dafür. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden. Nach § 36 Abs. 1 SGB XII kann das Sozialamt Schulden auch als Beihilfe übernehmen, die du nicht zurückzahlen musst.
Ein Darlehen nach § 24 SGB II zahlst du nach § 42a Abs. 2 SGB II zurück: Ab dem Folgemonat werden 5 Prozent des Regelbedarfs mit deinen laufenden Leistungen verrechnet. In der Sozialhilfe dürfen nach § 37 Abs. 4 SGB XII ebenfalls höchstens 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 einbehalten werden.
Rechenbeispiel · Darlehen über 300 Euro Nachzahlung
- 5 % von 563 € = 28,15 € Rückzahlung pro Monat
- 300 € ÷ 28,15 € = 10,7
- 10 Monate × 28,15 € = 281,50 €, im 11. Monat noch 18,50 €
Das Darlehen ist nach 11 Monaten zurückgezahlt. In dieser Zeit hast du jeden Monat 28,15 Euro weniger zur Verfügung.
Prüfe vor dem Antrag die Rechnung selbst: Stimmen die Zählerstände oder wurden sie geschätzt? Mehr dazu in den Artikeln Hohe Nachzahlung und Geschätzter Zählerstand.
Mit dem Stromzähler die Ursache finden
Ein Darlehen deckt nur die Nachzahlung. Damit die nächste Rechnung nicht wieder zu hoch ausfällt, musst du wissen, warum dein Verbrauch gestiegen ist. Dafür brauchst du kein Messgerät, dein Stromzähler reicht:
- Lies den Zählerstand eine Woche lang jeden Tag zur selben Uhrzeit ab und notiere ihn. So siehst du deinen Tagesverbrauch. Wie das bei jedem Zählertyp geht, steht im Artikel Stromzähler ablesen.
- Miss die Grundlast über Nacht: Notiere den Stand abends vor dem Schlafengehen und morgens nach dem Aufstehen. Teile die Differenz durch die Stunden dazwischen. Beispiel: 0,4 kWh in 8 Stunden ergeben 50 Watt Dauerverbrauch.
- Teste einzelne Geräte: Lies den Zähler ab, schalte ein Gerät für einige Stunden aus und lies dann wieder ab. Vergleiche den Verbrauch mit einem gleich langen Zeitraum, in dem das Gerät lief.
Rechenbeispiel · Was ständig laufende Geräte kosten
- Zusätzliche Grundlast: 30 Watt, zum Beispiel ein alter Router mit Receiver im Standby
- 30 W × 8.760 Stunden = 262,8 kWh pro Jahr
- 262,8 kWh × 0,32 €/kWh = 84,10 € pro Jahr
Allein diese 30 Watt verbrauchen rund 7 Euro im Monat von deinem Stromanteil.
Weitere Methoden findest du im Artikel Stromfresser finden ohne Messgerät.
Kostenlose Hilfe: Stromspar-Check und eigene Maßnahmen
Den Stromspar-Check von Caritas und Energieagenturen können Haushalte mit Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder geringem Einkommen nutzen. Die Beratung bei dir zu Hause oder online ist kostenlos. Je nach Bedarf bekommst du kostenlose Soforthilfen wie LED-Lampen oder einen Sparduschkopf. Für ein neues, sparsameres Kühlgerät gibt es zusätzlich einen Zuschuss. Nach Angaben des Projekts spart ein Haushalt im Schnitt rund 300 Euro im Jahr.
- Standby abschalten: Geräte mit einer schaltbaren Steckdosenleiste ganz vom Netz trennen, siehe Standby-Verbrauch.
- Licht: Glüh- und Halogenlampen durch LED ersetzen, siehe LED-Umstellung.
- Kühlen: Kühlschrank auf 7 °C und Gefriergerät auf −18 °C einstellen, siehe Kühlschrank und Gefriertruhe.
- Tarif prüfen: In der Grundversorgung zahlst du oft mehr als nötig, siehe Grundversorgung.
Mit Stromfahnder fotografierst du deinen Zählerstand, erfasst deine Geräte und vergleichst jeden Tag mit dem Vorjahr. Die Kostenprognose warnt dich früh vor einer Nachzahlung, sodass du rechtzeitig reagieren kannst. Die App ist kostenlos und funktioniert ohne Smart Meter. Jetzt registrieren oder Funktionen ansehen.
Häufige Fragen
Wie viel Geld für Strom ist im Bürgergeld-Regelsatz enthalten?
Gesetzlich ist kein fester Betrag ausgewiesen. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro und ist eine Pauschale. Gängige Berechnungen kommen für den Stromanteil auf rund 45 Euro im Monat. Bei 32 Cent pro kWh reicht das für rund 1.690 kWh im Jahr.
Übernimmt das Jobcenter meine Stromnachzahlung?
Nicht als Zuschuss. Haushaltsstrom gehört zum Regelbedarf. Wenn du eine Nachzahlung nicht bezahlen kannst, kannst du ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II beantragen. Droht eine Stromsperre, kommt auch eine Übernahme der Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II in Betracht, in der Regel ebenfalls als Darlehen.
Wie wird das Darlehen zurückgezahlt?
Nach § 42a Abs. 2 SGB II werden ab dem Folgemonat jeden Monat 5 Prozent des Regelbedarfs mit deinen Leistungen verrechnet. Bei 563 Euro sind das 28,15 Euro im Monat.
Bekomme ich mehr Geld, wenn ich einen Durchlauferhitzer habe?
Ja. Wenn dein Warmwasser in der Wohnung mit Strom erzeugt wird, steht dir ein Mehrbedarf zu: bei Erwachsenen 2,3 Prozent des Regelbedarfs, bei Alleinstehenden also 12,95 Euro im Monat (§ 21 Abs. 7 SGB II, § 30 Abs. 7 SGB XII).
Wer kann den Stromspar-Check nutzen?
Unter anderem Haushalte mit Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Menschen mit geringem Einkommen. Die Beratung ist kostenlos, und je nach Bedarf bekommst du Soforthilfen wie LED-Lampen oder einen Sparduschkopf.
Gilt das auch für Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter?
Ja. Dort gelten dieselben Regelbedarfe. Den Mehrbedarf für Warmwasser regelt § 30 Abs. 7 SGB XII, das Darlehen § 37 SGB XII und die Übernahme von Schulden § 36 SGB XII. Das Sozialamt kann Schulden auch als Beihilfe übernehmen, die du nicht zurückzahlen musst.
Quellen
- § 20 SGB II – Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
- § 21 SGB II – Mehrbedarfe (Abs. 7 dezentrale Warmwassererzeugung)
- § 24 SGB II – Abweichende Erbringung von Leistungen (Darlehen)
- Stromspar-Check – Teilnahme und Einkommens-Rechner
- Der Paritätische – Weitere Nullrunde bei der Grundsicherung
Alle Kostenbeispiele mit einem Strompreis von 32 Cent pro kWh. Angaben ohne Gewähr; bei technischen Fragen hilft eine Elektrofachkraft.
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